Beantragung einer stationären Reha-Maßnahme („Reha“) für private Krankenversicherte
Für die privaten Krankenkassen ist die Lympho Opt Klinik eine gemischte Krankenanstalt Krankenanstalt nach § 4 Abs. 5 MB/KK. Privatversicherte können mit einer Einweisung des Hausarztes, die vorher von der Krankenversicherung genehmigt wurde, zu einem Akutkrankenhaus-Aufenthalt aufgenommen werden. Sie können in Absprache mit ihrer Krankenversicherung auch stationäre Reha-Maßnahme in der Lympho-Opt Klinik durchführen lassen. Gemäß § 6 und § 7 BHV ist die Lympho Opt Klinik eine beihilfefähige Krankenanstalt.
In jedem Fall müssen Privatversicherte oder Selbstzahler vor der Aufnahme zur stationären Reha entweder eine Erklärung zur Kostenübernahme durch sie selbst oder von den Kostenträgern (Krankenversicherung, Beihilfe) vorlegen.