Bei der Lympho-Opt Klinik handelt es sich um eine private Krankenanstalt nach § 30 Gewerbeordnung. Sie hat einen Versorgungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen nach § 111 SozialGesetzBuch V (SGB V), d.h. dass die Patienten zur stationären Rehabilitationsmaßnahme aufgenommen werden.
Bei einer Rehabilitationsmaßnahme handelt es sich um eine Kur im herkömmlichen Sinne. Der Kurantrag muss bei der Krankenkasse gestellt werden. In vielen Fällen ist jedoch nicht die Krankenkasse zuständig, sondern der Rentenversicherungsträger.
Bei dem Therapiezentrum handelt es sich nicht um eine Klinik, sondern um einen Hotelbetrieb mit lymphologisch-therapeutischem Angebot. Die Anmeldung kann über das Formular oder auch über unsere Hotline erfolgen. Sie erhalten dann weiteres Informationsmaterial sowie die Bestätigung für Ihren Aufenthalt.
Kosten der stationären Aufnahme in die Fachklinik
Eine stationäre Einweisung als krankenhausvergleichbare Behandlung war früher ebenfalls im SGB V verankert. Dieser Absatz ist ersatzlos gestrichen worden, so dass eine Krankenhauseinweisung nur als Einzelfallentscheidung der einzelnen Krankenkasse im Akutfall durchgeführt werden könnte.
Mit der LandesVersicherungsAnstalt (LVA) Mittel- und Oberfranken sowie bundesweit den Allgemeinen OrtsKrankenkassen (AOK) sowie LandesKrankenKassen (LKK) und LandesAltersKrankenkassen (LAK) hat die Lympho-Opt Klinik Fallpauschalen vereinbart.
Privatpatienten in der Fachklinik
Bei den Privatkrankenkassen gilt die Lympho-Opt Klinik als gemischte Krankenanstalt, das bedeutet: Jeder Privatkrankenversicherte kann mit einer Einweisung des Hausarztes, die vorher von der Krankenkasse genehmigt worden ist, als Akutkrankenhausaufenthalt aufgenommen werden.
Selbstverständlich können Privatversicherte auch eine stationäre Rehabilitation in unserem Haus durchführen lassen. Kosten:180 € zuzüglich wahlärztliche Leistungen. Einzelzimmerzuschläge betragen je nach Größe des Zimmers zwischen 30 und 60 €.















